AGB DJ Service – Chris Delight
Diese AGB erläutern die rechtlichen Grundlagen, die bei einer Buchung von Chris Delight – sei es für Hochzeiten, Events oder private Feiern – gelten. Sie sorgen für Transparenz und helfen dabei, einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten.
1. Vertragspartner – AGB DJ Service
Vertragspartner ist der Anbieter „Chris Delight – DJ Service“. Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen im Rahmen der musikalischen Gestaltung von Veranstaltungen. Sowohl private als auch gewerbliche Kunden sind eingeschlossen.
2. Vertragsabschluss für DJ Service Buchungen
Ein Vertrag kommt zustande, wenn ein Angebot schriftlich angenommen wird, eine Buchung über das Online-Formular erfolgt, ein Vertrag unterzeichnet wird oder wenn eine mündliche Bestätigung erfolgt. In allen Fällen ist die Vereinbarung verbindlich.
3. Stornierung DJ Buchung – Ihre Rechte
Der Veranstalter hat die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten. Dabei gelten folgende Stornobedingungen:
- bis 2 Monate vorher: 30 % der vereinbarten Gage
- bis 1 Monat vorher: 50 %
- bis 4 Wochen vorher: 90 %
- ab 2 Wochen vorher: 100 %
Wenn ein Ersatztermin vereinbart wird, kann über die Stornokosten individuell gesprochen werden.
4. Rücktritt vom DJ-Vertrag durch Anbieter
Sollte Chris Delight aufgrund von Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt verhindert sein, kann er vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall bemüht er sich, dem Veranstalter eine gleichwertige Vertretung vorzuschlagen. Ein rechtlicher Anspruch auf Ersatz besteht jedoch nicht.
5. Preise & Zahlung – DJ Service AGB
Alle Preisangaben erfolgen nach § 19 UStG ohne Ausweisung der Mehrwertsteuer. Der Rechnungsbetrag kann per Vorkasse, Barzahlung am Eventtag oder per Überweisung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang beglichen werden.
6. Haftung während der Veranstaltung
Für Schäden, die durch Gäste oder Dritte verursacht werden, trägt der Veranstalter die Verantwortung. Chris Delight haftet nur dann, wenn grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann. Bei Ereignissen wie Stromausfall, Naturkatastrophen oder behördlichen Anordnungen wird keine Haftung übernommen.
7. Musikauswahl und Ablauf DJ Service
Chris Delight stellt das Musikprogramm selbstständig zusammen und achtet dabei auf die Stimmung des Publikums. Musikwünsche werden – sofern möglich – gerne berücksichtigt. Dennoch besteht kein Anspruch auf bestimmte Titel oder Genres.
8. GEMA & Lizenzen – Pflichten des Veranstalters
Die Anmeldung und Bezahlung der GEMA-Gebühren obliegt dem Veranstalter. Dies gilt nicht für private Feiern im Familien- oder Freundeskreis. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website der GEMA.
9. Mediennutzung durch den DJ
Während der Veranstaltung kann Chris Delight Ton-, Bild- oder Videoaufnahmen anfertigen, um diese zu Zwecken der Eigenwerbung zu nutzen. Bitte informieren Sie Ihre Gäste darüber. Falls Sie nicht einverstanden sind, geben Sie bitte vor oder während der Veranstaltung Bescheid.
10. Technik & Kundenpflichten
- Bereitstellung einer stabilen Stromversorgung (mind. 230 V / 16 A)
- ausreichende Beleuchtung für den Auf- und Abbau
- Verpflegung für das DJ-Team bei längeren Veranstaltungen
11. Datenschutz gemäß DSGVO
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des Vertrages verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Die Verarbeitung erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der DSGVO.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine rechtlich zulässige, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Stand: 24. April 2025
Weitere Seiten: